Physikalisches Behandlungsinstitut Cross

Seit über 40 Jahren gibt es das Physikalische Behandlungsinstitut Cross in Bückeburg. Mario Schünemann und sein Team arbeiten nach der bewährten Cross-Methode und haben langjährige Erfahrungen für Krankengymnastik, manuelle Therapie, Bobath sowie Kiefergelenkstherapie.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für Ihre individuelle Behandlung.

Gesundheit in Bückeburg

Bewährte Physiotherapie - in neuen Räumen

Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen sind häufige Gründe für ärztliche Behandlungen und führen oft zur Frühinvalidität. Die Hauptursache für diese Beschwerden ist häufig eine statische Fehlhaltung aufgrund einer funktionellen Beinlängendifferenz.

In der täglichen Praxis zeigt sich, dass ein Bein selten wirklich zu kurz ist; meistens liegt eine Beckenverwringung vor, die das betreffende Bein nur scheinbar verkürzt. Wenn eine Beckenverwringung besteht, muss der Körper statische Anpassungen vornehmen, was erhebliche Veränderungen der Körperhaltung mit sich bringt. Diese Schiefstellung ist in den meisten Fällen erworben und kann auf Traumata wie Stürze auf das Gesäß zurückgeführt werden.

Der Körper versucht über lange Zeit, diese Schiefstellung auszugleichen, aber erst nach Jahren (normalerweise fünf bis acht Jahre) treten aufgrund einseitiger Überlastung Beschwerden auf, die den gesamten Körper betreffen.

Unsere Therapieleistungen der Physiotherapie in der Übersicht

Unsere Palette an physiotherapeutischen und krankengymnastischen Leistungen bietet eine vielfältige Auswahl.

Erfahren Sie mehr über einzelne Therapien und entdecken Sie, warum wir auch ohne ärztliche Verordnung, beispielsweise im Rahmen der Cross-Therapie, behandeln können.

Cross-Methode

Geringste Beckenschiefstände können ernsthafte Folgen haben. Unser Acromiopelvimeter sorgt für exakte Überwachung und effektive Behandlung.

Cross-Therapie-Krankengymnastik Übung

Krankengymnastik

Physiotherapie (Krankengymnastik) kann bei vielen Einschränkungen eine deutliche Verbesserung der Mobilität und des Gesundheitszustandes erreicht werden.

Cross-Therapie-Bobath-KG Frau behandelt sportliche Dame

KG-ZNS Bobath

Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis umfasst alle Behandlungsmethoden, die krankhaft gestörte Bewegungsmuster verbessern oder normalisieren können.

Cross-Therapie-Torticollis-Behandlung

Torticollis-Behandlung

Mit großem Erfolg behandeln wir Torticollis-Erkrankte seit über 30 Jahren. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung.

Kiefergelenkstherapie - CMD

Die Therapie hilft, Dysbalancen auszugleichen. Das Kiefergelenk wird entspannt und die Reaktionen auf Nacken und Wirbelsäule gemindert.

Schlingentisch

Extensionsbehandlung

Packungen

Manuelle Lymphdrainage

Sektorale Heilpraktiken für Physiotherapie

Kinesio- / Medi-Tape

Elektrobehandlung

Ultraschall

Heißluft/Massage

Cross-Therapie-Hausbesuche zugewandte KG-Therapie

Hausbesuche

Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist seit vielen Jahren die physiotherapeutische Betreuung von Schwerstbehinderten.

Natürlich besuchen wir auch Patienten zu Hause, die nicht in der Lage sind zu uns in die Praxis zu kommen.

Über uns

Das Cross-Team

Individuelle Betreuung ausgerichtet auf Ihr Krankheitsbild

In unserer Praxis in Bückeburg erwartet Sie ein engagiertes Team erfahrener Physiotherapeuten. Mit Hingabe für unseren Beruf und umfangreichem Fachwissen begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu einem schmerzfreien Leben.

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch manuelles Geschick und eine präzise Analyse der Ursachen Ihrer Beschwerden aus. Wir nehmen uns die Zeit und Aufmerksamkeit, die Sie benötigen, um gesund zu werden.

Unser eingespielte Team arbeitet bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammen. Das harmonische Arbeitsklima trägt nicht nur zu unserer eigenen Zufriedenheit bei, sondern gewährleistet auch, dass unsere Patienten stets verlässliche Ansprechpartner und Therapeuten haben. Wir sind stolz darauf, ein Team zu sein, das sich für das Wohl unserer Patienten und deren schmerzfreies Leben engagiert.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

FAQ

Informationen für Kassenpatienten

Die meisten Physiotherapiekosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, solange bestimmte grundlegende Bedingungen erfüllt sind. Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen nur eine vergleichsweise geringe Zuzahlung leisten. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um physiotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen?

Um sicherzustellen, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Physiotherapie übernimmt, ist es für jeden gesetzlich versicherten Patienten erforderlich, eine Heilmittelverordnung von seinem behandelnden Arzt vorlegen zu können. Daher ist es ratsam, dass gesetzlich Versicherte vor einem Termin beim Physiotherapeuten zuerst ihren Hausarzt aufsuchen, da nur ein Arzt die notwendige Heilmittelverordnung ausstellen kann.

Die Vorlage dieser Verordnung ist entscheidend dafür, dass die Kasse später die Kosten für die Physiotherapie deckt.

Die Behandlungskosten, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind im Heilmittelkatalog festgelegt. Darin sind die verschiedenen Behandlungen durch den Physiotherapeuten aufgeführt, für die die Krankenkasse aufkommt. Zudem legt der Heilmittelkatalog fest, welche Kosten pro Behandlungseinheit abgerechnet werden können.

Für jede Behandlungsserie ist von gesetzlich krankenversicherten Patienten (GKV-Versicherten) ein Eigenanteil (Zuzahlung) zu entrichten. Gemäß § 61 V des Sozialgesetzbuches (SGB V) beträgt dieser für gesetzlich krankenversicherte Patienten über 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten sowie zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung.

Grundsätzlich ja. Die sogenannte Belastungsgrenze soll sicherstellen, dass ein GKV-versicherter Patient nicht übermäßig durch seine Krankheitskosten belastet wird.

Diese Grenze gilt pro Kalenderjahr und basiert auf den Bruttohaushaltseinnahmen des erwachsenen Patienten. Die Eigenaufwendungen dürfen insgesamt höchstens 2 Prozent der Bruttohaushaltseinnahmen betragen.

Zur Ermittlung der finanziellen Belastung werden alle selbst zu tragenden Kosten für Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Physiotherapie, Krankenhauszuzahlungen, häusliche Pflege und Krankenfahrten im jeweiligen Kalenderjahr zusammengefasst.

Bei chronischen Erkrankungen des Patienten liegt die Grenze sogar bei nur einem Prozent der Bruttohaushaltseinnahmen. Auch für Patienten, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, gelten die niedrigeren Belastungsgrenzen.

Grundsätzlich kann sich jeder dafür qualifizieren. Die sogenannte Belastungsgrenze soll sicherstellen, dass ein GKV-versicherter Patient nicht übermäßig finanziell durch seine Erkrankung belastet wird.

Diese Grenze gilt pro Kalenderjahr und basiert auf den Bruttoeinnahmen des erwachsenen Patienten. Die Eigenaufwendungen dürfen insgesamt höchstens 2 Prozent der Bruttohaushaltseinnahmen betragen.

Um den finanziellen Aufwand zu ermitteln, werden alle selbst zu tragenden Kosten für Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Physiotherapie, Krankenhauszuzahlungen, häusliche Pflege und auch Krankenfahrten im entsprechenden Kalenderjahr zusammengefasst.

Bei chronischen Erkrankungen des Patienten liegt die Grenze sogar bei nur einem Prozent der Bruttohaushaltseinnahmen. Auch für Patienten, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, gelten niedrigere Belastungsgrenzen.

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